Der VerbandEin Verband für Falkner und Greifvogelfreunde
Seine Tätigkeit erstreckt sich in erster Linie auf den bayerischen Raum, jedoch mit internationalem Interessen. Zweck des Vereins ist es, gemeinnützig für den Natur- und Artenschutz zu werben, insbesondere für die Erhaltung der Greifvogelpopulation einzutreten und die traditionsreiche Beizjagd zu pflegen.
Die Falknerei ist im Jagdrecht grundsätzlich geregelt. "Wer die Jagd mit Greifvögeln (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen". Wer die Beizjagd ausüben will, muss zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben (§ 15 BJG).
Die Haltung von Wanderfalke, Habicht und Steinadler setzt den Falknerjagdschein voraus.
Die Ausübung der Beizjagd auf Wild, welches dem Jagdrecht unterliegt, erfordert großes Einfühlungsvermögen und viel Geduld des Falkners, enges Zusammenwirken mit Beizvogel und Jagdhund, artengerechte Pflege und Haltung des Beizvogels ist unerlässlich.
Falknerei